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Zum ersten Mal hier? Diese 5 Dinge solltest du wissen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den sogenannten Festzuschuss — das sind bei einem Implantat oft nur 200–400 €. Den Rest trägst du selbst:
| Behandlung | Gesamtkosten | GKV zahlt | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Implantat | 2.800–4.500 € | 200–400 € | bis 4.100 € |
| Krone | 800–1.500 € | 150–300 € | bis 1.200 € |
| PZR (Zahnreinigung) | 70–180 € | 0 € | 100 % |
| Zahnspange (Erwachsene) | 3.000–8.000 € | 0 € | 100 % |
Eine ZZV mit 100 % Erstattung übernimmt genau diesen Eigenanteil.
1. Erstattungsprozentsatz: Nicht jeder „100 %"-Tarif ist gleich. Manche zahlen 100 % des gesamten Rechnungsbetrags, andere zahlen 100 % des Eigenanteils nach GKV. Die zweite Variante ist besser — du bekommst mehr.
2. Wartezeit: Manche Versicherer zahlen erst nach 2–3 Monaten. Wer jetzt eine Behandlung plant, braucht einen Tarif ohne Wartezeit. Im Vergleich oben direkt nach „keine Wartezeit" filtern.
3. Jahreshöchstgrenzen: Im ersten Jahr zahlen viele Tarife nur bis 500 €, im zweiten Jahr bis 1.000 €. Wer bald eine teure Behandlung plant, sollte auf Tarife mit hohen Anfangsgrenzen achten.
Ja — und gerade dann. Wer jung und gesund abschließt, zahlt die günstigsten Beiträge (ab 9,90 €/Monat). Mit steigendem Alter steigen die Beiträge deutlich.
Und: Du weißt nie, wann du den ersten Implantat, die erste Krone oder eine intensive PZR brauchst. Die ZZV zahlt sich spätestens bei der ersten größeren Behandlung mehrfach aus — oft schon im ersten Jahr.
Rechnung: 10 €/Monat × 12 = 120 €/Jahr. Eine einzelne PZR-Sitzung kostet 80–180 €. Schon die ist gedeckt.
Meistens ja — aber mit Einschränkungen. Die meisten ZZV-Anbieter stellen Gesundheitsfragen (z. B. laufende Behandlungen, geplante Implantate). Bereits geplante oder empfohlene Behandlungen werden meist nicht übernommen.
Wichtig: Angaben wahrheitsgemäß machen — falsche Angaben führen zum Leistungsausschluss. Wer gerade in Behandlung ist, sollte diese abschließen und danach abschließen.
Ja. Beiträge zur Zahnzusatzversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung geltend gemacht werden — bei Arbeitnehmern bis zu 1.900 €/Jahr, bei Selbstständigen bis 2.800 €/Jahr.
Der tatsächliche Steuervorteil hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Satz von 30 % und 120 € Jahresbeitrag sparst du ca. 36 € Steuern zusätzlich.