Heil- und Kostenplan (HKP): Was ist das und wozu brauche ich ihn?
Ratgeber 9. Mär 2023 ✓ Aktualisiert: 14. Apr 2026

Heil- und Kostenplan (HKP): Was ist das und wozu brauche ich ihn?

Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist das zentrale Dokument bei geplanten Zahnersatz-Behandlungen. Ohne einen genehmigten HKP gibt es keinen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse — und auch die Zahnzusatzversicherung braucht ihn zur Abrechnung. Dieser Ratgeber erklärt, was im HKP steht, wie du ihn richtig einsetzt und wie du mit ihm Geld sparst.

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Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist das wichtigste Dokument vor jeder größeren Zahnbehandlung — und wird von 70 % der Patienten nicht richtig genutzt. Unser Rat: Immer 2 Kostenvoranschläge einholen und den HKP bei GKV UND ZZV einreichen, bevor du die erste Bohrung genehmigst.

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Heil- und Kostenplan (HKP): Was ist das und wozu brauche ich ihn? — Zahnarzt Beratung

Der HKP ist ein detaillierter Behandlungsplan, den dein Zahnarzt vor jeder Zahnersatz-Behandlung erstellen muss. Er enthält:

Auf dieser Seite:

  1. Was ist ein Heil- und Kostenplan?
  2. Wie läuft der HKP-Prozess ab?
  3. Was steht im HKP — Lesebeispiel
  4. Zweitmeinung beim HKP: Immer sinnvoll!
  5. HKP und Zahnzusatzversicherung
  6. Häufige Fragen zum Heil- und Kostenplan
  • Den Befund (welche Zähne behandelt werden müssen)
  • Die geplante Regelversorgung (günstigste GKV-Leistung)
  • Den tatsächlich geplanten Zahnersatz (mit Material und Kosten)
  • Den GKV-Festzuschuss, den du erhältst
  • Deinen voraussichtlichen Eigenanteil

Wie läuft der HKP-Prozess ab?

Praxis-Tipp:

Reiche den HKP immer bei der GKV ein, bevor du ihn beim Zahnarzt unterschreibst. Und: Hole einen zweiten Kostenvoranschlag ein — Praxen haben oft 30–40% Preisunterschied.

SchrittWas passiertDauer
1. BefundaufnahmeZahnarzt stellt fest, was behandelt werden mussBei der Untersuchung
2. HKP erstellenZahnarzt erstellt den Plan inkl. Kosten1–5 Werktage
3. HKP einreichen (GKV)Du reichst den HKP bei deiner Krankenkasse einSofort
4. GKV genehmigtKrankenkasse prüft und genehmigt den Festzuschuss1–3 Wochen
5. ZZV informierenGgf. Kostenzusage bei deiner Zahnzusatzversicherung einholen1–2 Wochen
6. Behandlung startenErst jetzt beginnt die eigentliche BehandlungNach Genehmigung
Wichtig: Beginne die Behandlung ERST nach GKV-Genehmigung! Wer vorher anfängt, verliert möglicherweise den Anspruch auf den Festzuschuss. Auch die Zahnzusatzversicherung kann bei nicht genehmigtem HKP die Erstattung verweigern.

Was steht im HKP — Lesebeispiel

Heil- und Kostenplan (HKP): Was ist das und wozu brauche ich ihn? — Zahnzusatzversicherung Vergleich
PositionWas es bedeutet
Befund (Ist-Zustand)Zähne, die behandelt werden müssen
RegelversorgungGünstigste GKV-Lösung (z. B. Metallkrone)
Planmäßige VersorgungWas du dir wünschst (z. B. Keramikkrone)
GKV-FestzuschussWas die Kasse zahlt (Fix-Betrag)
LaborkostenKosten für zahntechnische Arbeiten
EigenanteilWas du zahlen musst (nach GKV-Abzug)

Zweitmeinung beim HKP: Immer sinnvoll!

Du bist nicht verpflichtet, den Zahnarzt, der den HKP erstellt hat, auch die Behandlung durchführen zu lassen. Lass dir ruhig einen zweiten Kostenvoranschlag einholen — Preisunterschiede von 30–50 % für die gleiche Behandlung sind keine Seltenheit.

  • HKP immer in Kopie behalten
  • Zweitmeinung bei Kosten über 1.000 € Eigenanteil einholen
  • HKP zuerst bei GKV einreichen, dann bei ZZV
  • Behandlungsbeginn erst nach GKV-Genehmigung
  • Zahnzusatzversicherung über geplante Behandlung informieren

HKP und Zahnzusatzversicherung

Die meisten Zahnzusatzversicherungen verlangen den HKP als Nachweis. Einige Anbieter zahlen direkt an den Zahnarzt, die meisten erstatten dir den gezahlten Eigenanteil nach Vorlage der Rechnung.

Häufige Fragen zum Heil- und Kostenplan

In 5 Schritten zum optimalen Heil- und Kostenplan

1
HKP beim Zahnarzt anfragen

Bitte vor jeder größeren Behandlung um einen schriftlichen Heil- und Kostenplan — das ist dein Recht.

2
Bei der GKV einreichen

Gib den HKP bei deiner gesetzlichen Krankenkasse ab. Die prüft und genehmigt ihn innerhalb von 14 Tagen.

3
Bei der ZZV einreichen

Viele Zahnzusatzversicherungen möchten den HKP vor Behandlungsbeginn sehen — unbedingt vorab schicken!

4
Zweiten Kostenvoranschlag einholen

Vergleiche mit einer anderen Praxis — oft 20–40 % günstiger bei gleicher Qualität.

5
Bonusheft vorlegen

Zeige dein aktuelles Bonusheft vor — regelmäßige Vorsorge erhöht den GKV-Festzuschuss um bis zu 30 %.

👤 Praxis-Beispiel: Michael, 51 Jahre

Bekommt HKP über 3 Kronen (Gesamtkosten 3.900 €). Erste Praxis: 3.900 €. Zweite Praxis: 2.800 €. Michael spart allein durch Vergleich 1.100 €. Dazu ZZV-Erstattung von 80 %: Eigenanteil nur 560 € statt 3.120 € ohne ZZV + Preisvergleich.

Ohne ZZV
3.120 €
Mit DEVK ZahnPremium
560 €

⚠ Was andere Seiten oft nicht erklären

Viele Ratgeber sagen "HKP einreichen". Was fehlt: Der HKP ist KEIN Kostendeckel! Der Zahnarzt kann abweichen. Wichtig: Im HKP nach "befundorientierten Festzuschüssen" schauen und die geplanten Positionen mit der GKV klären.

Sehr empfehlenswert Unser Fazit

Der Heil- und Kostenplan ist dein Schutz vor unerwarteten Kosten. Ohne HKP vor Behandlungsbeginn hast du keine Garantie über die Erstattung — immer erst vorlegen.

Heil- und Kostenplan (HKP): Was steht drin?

HKP-AbschnittInhaltWichtig fürTipp
RegelversorgungWas GKV als Standard zahltGKV-Anteil berechnenFestzuschuss prüfen
Gleichwertige VersorgungAlternative auf GKV-NiveauEigener QualitätswunschAlternativen erfragen
Andersartige VersorgungPrivatleistung über GKV-NiveauPremium-MaterialKostenvoranschlag vergleichen
EigenanteilWas du zahlen musstZZV-EinreichungImmer zuerst ZZV fragen
LaborkostenteilZahntechnikerkostenQualitätsprüfungDE-Labor vs. Import prüfen

HKP vor Behandlung: immer bei GKV UND ZZV einreichen!

Ja, du musst den HKP persönlich oder per Post bei deiner Krankenkasse einreichen. Viele Kassen bieten auch einen Online-Upload an. Der Zahnarzt kann das nicht für dich erledigen — es sei denn, er hat eine entsprechende Vollmacht.
Ein genehmigter HKP gilt in der Regel 6 Monate. Beginnt die Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, muss ein neuer HKP erstellt und eingereicht werden.
Wenn die tatsächlichen Kosten mehr als 15 % über dem HKP liegen, muss ein Nachtrag (Kostenplan-Änderung) eingereicht und genehmigt werden. Sonst trägt der Zahnarzt die Mehrkosten selbst.
Nein. Füllungen, Wurzelbehandlungen und einfache Zahnbehandlungen benötigen keinen HKP. Der HKP ist nur bei Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) erforderlich.
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