GKV vs. Zahnzusatzversicherung: Wer zahlt was beim Zahnarzt?
Was die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnarzt uebernimmt
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet einen Grundschutz fuer zahnmedizinische Behandlungen. Dazu gehoeren die jaehrliche Kontrolluntersuchung, Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr, einfache Kunststofffuellungen im Frontzahnbereich, Wurzelbehandlungen (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie die bereits erwaehnte Regelversorgung beim Zahnersatz. Fuer viele Patienten reicht dieser Grundschutz jedoch bei weitem nicht aus, um die tatsaechlichen Kosten einer modernen Zahnbehandlung abzudecken.
Die Regelversorgung orientiert sich an der medizinisch ausreichenden, zweckmaessigen und wirtschaftlichen Versorgung. Das bedeutet: Die GKV zahlt fuer funktionale, aber nicht zwingend aesthetisch ansprechende Loesungen. Im Seitenzahnbereich sind das beispielsweise Metallkronen statt Keramik. Im Frontzahnbereich wird zwar eine zahnfarbene Verblendung uebernommen, doch diese erreicht nicht die Qualitaet einer Vollkeramikkrone. Patienten, die Wert auf natuerlich aussehenden Zahnersatz legen, muessen die Mehrkosten selbst tragen.
Besonders problematisch wird es bei Behandlungen, die gaenzlich aus dem Leistungskatalog der GKV fallen. Dazu gehoeren Inlays aus Gold oder Keramik (Kosten: 350 bis 700 Euro pro Stueck), Implantate als Zahnersatz (nur Festzuschuss fuer vergleichbare Bruecke), hochwertige Kunststofffuellungen im Seitenzahnbereich, die professionelle Zahnreinigung (nur teilweise bei manchen Kassen) sowie kieferorthopaedische Behandlungen bei Erwachsenen. Wer diese Leistungen in Anspruch nehmen moechte, steht vor der Wahl: Alles selbst bezahlen oder eine Zahnzusatzversicherung abschliessen.
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Wie die Zahnzusatzversicherung die Luecke schliesst
Erstattung fuer Zahnersatz: Das Kerngeschaeft
Der wichtigste Bereich einer Zahnzusatzversicherung ist die Erstattung fuer Zahnersatz. Je nach Tarif uebernimmt die Versicherung 70 bis 100 Prozent der Gesamtkosten inklusive GKV-Festzuschuss. Ein konkretes Beispiel: Fuer ein Implantat mit Gesamtkosten von 3.200 Euro zahlt die GKV einen Festzuschuss von rund 440 Euro. Bei einem 90-Prozent-Tarif erstattet die Zahnzusatzversicherung insgesamt 2.880 Euro, sodass nach Abzug des GKV-Zuschusses noch 2.440 Euro von der Versicherung kommen. Der Eigenanteil sinkt damit von 2.760 Euro auf nur 320 Euro.
Es gibt zwei gaengige Erstattungsmodelle. Das erste Modell rechnet die GKV-Leistung an. Die Versicherung zahlt insgesamt den vereinbarten Prozentsatz, wobei der Kassenzuschuss eingerechnet wird. Das zweite Modell – oft als Verdopplung des Festzuschusses bezeichnet – ist guenstiger im Beitrag, bietet aber deutlich weniger Schutz bei teurem Zahnersatz. Achten Sie beim Vergleich genau darauf, welches Modell der Tarif verwendet.
Zahnbehandlung: Fuellungen, Wurzelbehandlungen und mehr
Gute Zahnzusatzversicherungen uebernehmen auch Kosten fuer Zahnbehandlungen, die ueber die GKV-Leistungen hinausgehen. Dazu zaehlen hochwertige Kompositfuellungen im Seitenzahnbereich (Kosten: 80 bis 200 Euro pro Fuellung), Wurzelbehandlungen mit modernen Methoden wie maschineller Aufbereitung, Parodontosebehandlungen und Knirscher-Schienen. Gerade bei Fuellungen summieren sich die Kosten schnell, wenn mehrere Zaehne betroffen sind.
100-Prozent-Tarife vs. 80-Prozent-Tarife
Auf dem Markt gibt es Tarife mit Erstattungssaetzen von 70 bis 100 Prozent. Hundert-Prozent-Tarife klingen verlockend, sind aber deutlich teurer. Ein 80-Prozent-Tarif kostet oft 30 bis 40 Prozent weniger im Monatsbeitrag, bietet aber immer noch einen hervorragenden Schutz. Bei einem Implantat fuer 3.000 Euro waeren 80 Prozent gleich 2.400 Euro Erstattung – ein Eigenanteil von 600 Euro statt 2.560 Euro ohne Versicherung. Ob sich die Mehrkosten fuer einen 100-Prozent-Tarif lohnen, haengt von Ihrer individuellen Zahnsituation und Risikobereitschaft ab.
Erstattungsbeispiele aus der Praxis
Um den Unterschied deutlich zu machen, hier einige realistische Szenarien. Bei zwei Keramik-Inlays mit Gesamtkosten von 1.200 Euro erhalten Sie von der GKV nichts, da Inlays keine Kassenleistung sind. Mit einer Zahnzusatzversicherung bei 80 Prozent bekommen Sie 960 Euro erstattet und zahlen nur 240 Euro selbst. Bei einer Zahnbruecke ueber drei Glieder mit Gesamtkosten von 2.800 Euro erstattet die GKV als Festzuschuss rund 500 Euro. Die Zahnzusatzversicherung bei 90 Prozent uebernimmt 2.520 Euro, Ihr Eigenanteil betraegt nur 280 Euro statt 2.300 Euro.
Diese Beispiele zeigen deutlich: Eine Zahnzusatzversicherung rechnet sich bereits bei einer einzigen groesseren Behandlung. Wer langfristig denkt und die statistisch hohe Wahrscheinlichkeit fuer Zahnersatz im Laufe des Lebens beruecksichtigt, trifft mit dem Abschluss eine kluge finanzielle Entscheidung.
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Zahnbehandlungen zahlt die GKV nicht?
Die GKV uebernimmt keine Kosten fuer Inlays aus Gold oder Keramik, Implantate (nur Festzuschuss fuer vergleichbare Bruecke), hochwertige Kunststofffuellungen im Seitenzahnbereich und kieferorthopaedische Behandlungen fuer Erwachsene. Auch die professionelle Zahnreinigung wird nur von einigen Kassen teilweise bezuschusst. Fuer all diese Leistungen benoetigen Sie entweder eine Zahnzusatzversicherung oder muessen die Kosten selbst tragen.
Was ist der Unterschied zwischen Festzuschuss und Regelversorgung?
Die Regelversorgung beschreibt die einfachste medizinisch ausreichende Behandlungsform, die fuer einen bestimmten Befund vorgesehen ist. Der Festzuschuss ist der Geldbetrag, den die GKV dafuer zahlt – in der Regel 60 Prozent der Regelversorgungskosten. Wenn Sie sich fuer eine hoeherwertige Versorgung entscheiden, bleibt der Festzuschuss gleich, aber Ihre Eigenkosten steigen entsprechend.
Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bereits ab dem jungen Erwachsenenalter, da die Beitraege mit dem Eintrittsalter steigen. Wer mit 25 einsteigt, zahlt oft nur 10 bis 15 Euro im Monat und hat nach Ablauf der Wartezeit vollen Schutz. Statistisch benoetigt jeder Mensch im Laufe seines Lebens mindestens einmal Zahnersatz – die Frage ist nicht ob, sondern wann. Unseren Tarifvergleich der Testsieger finden Sie hier.
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